AGB´s

Zahlungsbedingungen:

Barzahlung bei Selbstabholung.

Barzahlung vor Aufbau bei Lieferung.

Nach Absprache: Per Rechnung fällig nach Rechnungseingang

Angebote:

Mündliche und telefonische Angebote sind im gesetzlichen Sinne freibleibend. An schriftliche Angebote halten wir uns 5 Tage nach Emailversand gebunden.

Aufträge:

Aufträge und Bestätigungen werden schriftlich erteilt . Mit der Auftragsbestätigung wird dem Mieter die Reservierung der Mietgegenstände zu seinem gewünschten Termin zugesichert. Bei den Mietgegenständen handelt es sich um Individualprodukte die in Form, Farbe, Gestaltung, Größe etc. Unterschiede aufweisen können.

Rücktritt: Bei Rücktritt vom Vertrag werden:

bis 30 Tage vor der Veranstaltung 40 % der Vertragssumme
29 bis 15 Tage vor der Veranstaltung 50 % der Vertragssumme
14 bis 7 Tage vor der Veranstaltung 60 % der Vertragssumme
6 Tage bis Veranstaltungsbeginn 85 % der Vertragssumme
nach Eintreffen am Veranstaltungsort 100 % der Vertragssumme

in Rechnung gestellt.

Haftung:

Bei Verlust wird der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Bei Mutwilliger Beschädigung/Vandalismus haftet der Mieter in Vollem Umfang für Reparatur / Wiederbeschaffungskosten.

Sonstige Pflichten:

Der Mieter stellt sicher, dass am Aktionsort der Aufbau sowie die Zufahrt mit großem Transporter für den Auf- und Abbau (Be- und Entladen) möglich ist. Der Mieter hat evtl. Aufstellungsgenehmigungen selbst einzuholen. Evtl. anfallende GEMA-Gebühren trägt der Mieter.

Der gemietete Gegenstand muss dem Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt, sauber, ordnungsgemäß verpackt und vollständig mit Zubehör übergeben werden.
Sollte entgegen der Vereineinbarung ein Mietgegenstand nass oder verschmutzt aus der Vermietung zurückkommen, berechnen wir pro Stunde Trockenlegung bzw. Reinigung 20 Euro nach.
Wird der Mietgegenstand defekt zurückgebracht, hat der Mieter die Reparatur zu bezahlen und darüber hinaus den tatsächlichen Mietausfall während der Reparaturzeit zu tragen.
Sollte dem Vermieter aufgrund von verspäteter Rückgabe der Mietsache ein Auftrag verloren gehen, hat der Mieter die Kosten (entgangene Mieteinnahmen und zu zahlender Schadensersatz) für den Ausfall zu ersetzen.

Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TÜV-Abnahme vor Ort trägt der Veranstalter / Mieter diese Mehrkosten.
Bei Anlieferung und Abholung muss der Mieter für Auf- und Abbau Helfer stellen.

Verkauf:

Alle verkauften Gegenstände bleiben bis zur kompletten Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

Gerichtsstand:

Für gerichtliche Auseinandersetzungen ist ausdrücklich die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Sinsheim vereinbart.

Gültigkeit:

Sollte einer der Absätze nicht wirksam sein, bleiben die anderen trotzdem gültig. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.